- Für alle Wettverträge zwischen
der com-bet.com wettgesellschaft mbh und dem Wettkunden gelten die nachstehenden Wettbestimmungen, die der Wettkunde spätestens mit Vertragsabschluss anerkennt. Auf die Wettbestimmungen wird darüber
hinaus durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Wettschein hingewiesen.
- An jeder Wette sind
einerseits der Buchmacher und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.
- Der Buchmacher hat die vorliegenden Wettbestimmungen entsprechend den
Bestimmungen des anwendbaren Landesgesetzes (Steiermärkisches Wettgesetz 2018 - StWttG) kundgemacht
und sind diese für jedermann einsehbar.
- Der Wettkunde bestätigt
- dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Er ist
verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, der den Anforderungen entspricht.
- vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde
liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben, sowie
- dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz
bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen.
- dass er bei Wettgewinnen von 1.000 Euro und mehr
einer Identifikationspflicht zwingend nachkommen muss.
- Zugangskontrolle -Jugend- und Wettkundenschutz
Gemäß
Steiermärkisches Wettgesetz 2018 - StWttG §8 darf nur volljährigen Personen die Teilnahme an einer Wette ermöglicht werden. Da aber Wettannahmestellen wiederum nur an frei oder unter gleichen
Bedingungen zugänglichen Orten betrieben werden dürfen, wird für Wettannahmestellen, die frei zugänglich sind, Folgendes gewährleistet:
- Es ist verpflichtend, für
jeden Wettkunden eine laufend numerierte Kundenkarte nach Vorlage eines Lichtbildausweises, der den Anforderungen des § 6 Abs. 2 Z 1 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes entspricht, auszustellen, Diese
Kundenkarte wird nach Überprüfung freigeschaltet.
- Wettterminal ist ohne dieser
Kundenkarte unbespielbar - KEINE Wettabgabe
- Wetteinsatz
- Bei Wetteinsätzen, die pro
Wettabschluss einen Geldbetrag von 1.000 € übersteigen, haben die Wettunternehmerinnen/Wettunternehmer die Identität der Wettkundin/des Wettkunden und die Daten des Lichtbildausweises nach § 8 Abs. 1
unter Angabe der Höhe des Wetteinsatzes
festzuhalten.
- Auszahlung von Wettgewinnen
Um zu
gewährleisten, dass auch im Fall von Wettgewinnen keine unberechtigten Personen Zugang zu Auszahlungen erhalten, gilt Folgendes:
- Auszahlung eines Wettgewinnes nur mit Wettticket
UND Guthaben-Auszahlung-Bon"
- Der Buchmacher ist
jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss
vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen.
- Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettanbotes zustande.
Für die Auslegung des
Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend. Im Falle der Ausfolgung eines Wettscheines akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme dieses Wettscheines
dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Eine etwaige Berichtigung
des Wettscheins muss in den Aufzeichnungen des Buchmachers durchgeführt werden.
Der Buchmacher ist berechtigt von sich aus - und zwar auch ohne dass die Voraussetzungen des
§ 871 ABGB vorliegen -
Schreib-, Rechen- oder Quotenfehler jederzeit- auch nach Vertragsabschluss - zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon
unberührt.
Sollte sich nach
Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages - aus welchem Grund auch immer -weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu
bezahlen.
- Ein einseitiges
Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.
- Den Buchmacher
trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wettscheines keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des
Wettscheininhabers zu überprüfen.
Eine Sperre von Gewinnen für abhanden gekommene Wettscheine ist nicht möglich.
- Werden
Wettscheine nicht innerhalb von 60 Tagen ab dem auf die Beendigung des letzten Wettereignisses folgenden Tag vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung, dies selbst dann, wenn
den Wetter kein Verschulden am Fristablauf trifft.
Der Buchmacher kann sich
die Auszahlung des Wettgewinnes bis 45 Tage nach der Vorlage des Wettscheines vorbehalten.
Der
Buchmacher ist berechtigt, im Zuge der Auszahlung an den Wettkunden, von diesem einen gültigen Lichtbildausweis zu verlangen. Ab einem Betrag von 1.000,00 Euro ist eine Ausweispflicht zwingend
erforderlich
- Dem Wettkunden ist
es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des
Buchmachers aufzurechnen.
- Mangels anders
lautender zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag das sachlich zuständige Gericht in Linz zuständig. Es gilt ausschließlich
österreichisches Recht.
- In nachstehenden
Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen
ist:
- Wenn das Wettereignis nicht wie
im Quotenblatt angegeben stattfindet (z.B vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt - aus welchen Gründen auch immer - ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus).
- Wenn der
Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die
aufgrund ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich auch noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden, wie etwa zum Beispiel Hunderennen, Langzeitwetten und Livewetten. Die vom Buchmacher
bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.
- Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass
ca) zum
Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden zwei Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehen Beginn des Wettereignisses liegt,
oder
cb) das Wettereignis im
Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.
- Wenn das Wettereignis
abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen
,,am grünen Tisch") bleiben daher unberücksichtigt.
- Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet
wird.
- Findet ein
Wettereignis entgegen unserem Wettprogramm zu einem früheren Zeitpunkt statt, so gelten Wetten auf dieses Ereignis, sofern diese vor dem tatsächlichen Ereignisbeginn abgegeben
wurden.
- In einer Wette darf
ein und dasselbe Wettereignis nur einmal vorkommen. Kommt ein Wettereignis in einer Wette öfter als einmal vor, ist die gesamte Wette ungültig und der Wetteinsatz ist zurückzubezahlen. Dies gilt
allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich in dieser Weise angeboten werden.
- Für die Beurteilung des Wettausgangs
gelten insbesondere folgende Regelungen:
- Maßgeblich sind die
unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekanntgegebenen Ergebnisse (z.B. Siegerehrung, soferne diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet).
Spätere Änderungen des Klassements egal aus welchen Gründen, haben keinen Einfluss auf die
Gewinnauszahlung.
Im Falle sportlicher Gesetzeswidrigkeiten behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Gewinne
einzufrieren und nicht auszuzahlen.
- Bei Fußballspielen ist das Ergebnis
nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den
Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B. Europacup -Aufstiegswette) vereinbart.
- Finden zwei oder
mehrere Bewerbe derselben Art (z.B. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn,
es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Bei „toten Rennen" (2
oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt. Als Berechnungsgrundlage wird der jeweilige Reingewinn herangezogen.
- Findet das
Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht (“play or
pay"); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt.
- Werden mehrere Wettereignisse kombiniert (“Kombinationswette") gilt folgendes:
- Werden ein oder mehrere
Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 12 c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des
Punktes 12 d erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet; das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele.
- Werden alle
Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 12 c erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des
Punktes 12d erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurückzuzahlen. Das gilt auch für “durch w.o. beendete Tennisspiele”
- Erfolgt der
Vertragsabschluss erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese Ereignisse die Quote 1,0; das gilt nicht für die im Punkt 12 b, 2. Satz angeführte Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt 12 b sinngemäß.
- Die maximale Anzahl der Spiele einer Kombinationswette darf 10 nicht überschreiten.
- Superbonus
Der Superbonus wird aus
freien Stücken und ohne Berechtigung auf Dauerhaftigkeit ausgegeben und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Die Auszahlung des Superbonus
steht im freien Ermessen des Buchmachers. Es besteht somit in keinem Fall ein wie immer gearteter Rechtsanspruch auf Auszahlung des Bonus.
Besondere Bestimmungen (Steiermärkisches Wettgesetz 2018 - StWttG)
- Die Tätigkeit als Wettunternehmen in einer
Wettannahmestelle darf nur mit Bewilligung der Landesregierung ausgeübt werden (Steiermärkisches Wettgesetz 2018 - StWttG § 3 Bewilligungspflicht Absatz 1-3)
- Laut Steiermärkisches Wettgesetz 2018 –
StWttG ist nur volljährigen Personen mit einer gültigen Kundenkarte die Teilnahme an einer Wette zu ermöglichen.
- Verbotene Wetten (Steiermärkisches Wettgesetz 2018 – StWttG §11)
Wettunternehmer dürfen die folgenden Wetten nicht anbieten, abschließen oder vermitteln:
a. Wetten
während eines laufenden Ereignisses (Livewetten), ausgenommen Livewetten auf das Endergebnis, das Zwischenergebnis sowie darauf, welche Mannschaft bei Fußball und Eishockey das nächste Tor
erzielt;
b. Wetten,
die nach dem allgemeinen sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzten;
c. Wetten
über sportliche Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits stattgefunden haben, wie voraufgezeichnete oder virtuelle Sportereignisse;
d. Wetten, die auf die
Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen;
e.
Wetten, durch die Menschen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des religiösen Bekenntnisses, des Alters oder einer Behinderung herabgesetzt
werden;
f.
Wetten auf Sportveranstaltungen, an welchen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen;
g. Wetten mit Kindern
und Jugendlichen als Wettkundinnen/Wettkunden.
- Verantwortung beim Wetten -
Wettkundenschutz (Steiermärkisches Wettgesetz 2018 – StWttG -Abschnitt 3 §8)
Sportwetten erfreuen sich immer größerer
Beliebtheit, Wetten dienen der Unterhaltung und sollten daher immer als Spiel betrachtet werden.
Jeder Wettkunde hat die
Möglichkeit, sich selbst sperren zu lassen (Selbstsperre). Diese Sperre erfolgt durch schriftliche Mitteilung an das Wettunternehmen. Die Dauer bestimmt der
Kunde und beträgt mindestens drei Monate.
Der Buchmacher kann Personen
ohne Angabe von Gründen von der Wettabgabe ausschließen (Fremdsperre). Die Dauer der Fremdsperre kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden. Die
konkrete Sperrdauer ist jedenfalls einzeln zu prüfen und durch den Wettanbieter festzusetzen.
Damit das Spiel ein Spiel
bleibt und nicht zu Abhängigkeiten führt, empfehlen wir, folgende Grundsätze zu beherzigen:
- Machen Sie sich bewusst, dass das Spiel Ihrer
Unterhaltung dient und keine gesicherte Einkommensquelle darstellt.
- Setzen Sie sich ein Limit für die Anzahl Ihrer
Wetten und die Höhe Ihrer Einsätze in dem Umfang, dass ein Verlust Ihre wirtschaftliche Situation nicht beeinflussen kann.
- Bleiben Sie Ihren betragsmäßigen und
zeitlichen Limits sowohl im Falle von Verlusten als auch von Gewinnen treu.
- Setzen Sie nie Geld ein, dass Sie für den
Lebensunterhalt und die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen für sich und Ihre Familie benötigen.
- Nehmen Sie keine Kredite auf und leihen Sie sich
nicht anderweitig Geld um Wetten oder anderweitige Online Spiele durchzuführen.
- Spielen und wetten Sie nicht, wenn Sie unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen.
- Vernachlässigen Sie nicht Ihr soziales Umfeld,
und nehmen Sie Reaktionen von lhrem/r Partner/in, Familienmitgliedern, Freunden und Arbeitskollegen ernst.
- Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich sperren
zu lassen, auf Zeit oder auch durch Deaktivierung Ihres Freigabebons gänzlich.
Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Sollte Ihnen das Befolgen der vorstehenden Schwierigkeiten bereiten, so regen wir an, dass Sie professionelle Hilfe
in Anspruch nehmen.
Es gibt viele
unabhängige Organisationen, die spielsüchtigen Menschen Hilfe an bieten.
Adressen von regionalen Beratungs- bzw. Therapieeinrichtungen
Betreuungszentrum Grüner Kreis, Ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum Graz, Sterngasse 12, 8020 Graz, www.gruenerkreis.at
Landeskrankenhaus Graz Südwest, Ambulanz für Spielsucht, Waggner-Jauregg -Platz 1, 8053 Graz
Fachstelle für Glücksspielsucht Steiermark b.a.s. Graz, Dreihackengasse 1, 8020 Graz
Suchtberatung Obersteiermark, Krottendorfergasse 1, 8700 Leoben
Linz, 19. Februar 2018
Die
vorliegenden Wettbestimmungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
com-bet.com wettgesellschaft mbH Denkstraße 50
4030 Linz